Was ist ein Wahlarzt?
Warum zum Wahlarzt gehen?
.. zugegeben, Sie müssen bei uns die Rechnung vorerst zahlen aber …
- Wir haben Zeit um uns mit Ihren Problemen auseinander zu setzen und um uns umfassend um Sie zu kümmern.
- Rückerstattung der Kosten von der Krankenkasse bis zu 80% vom Kassentarif
- Vorsorgeuntersuchung ist auch beim Wahlarzt kostenlos
- Kurzfristige Terminvergabe
- Keine bis geringe Wartezeiten im Wartezimmer
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit in unserem Team und mit Krankenhäusern
Da viele unsere Ärzte in Spitälern arbeiten, besteht die Möglichkeit bei Bedarf auch im Spital von Ihrem Wahlarzt weiter betreut zu werden.
Definition Wahlarzt
Ein Wahlarzt ist ein Arzt mit Ordination, der in keinem Vertragsverhältnis zu Krankenkassen (=Krankenversicherungsträgern) steht. Sie als Patient befinden sich daher im Status von Privatpatienten und der betreuende Wahlarzt unterliegt keinerlei durch die Krankenkassen auferlegten Einschränkungen. Daher ist einerseits eine völlig individuelle Betreuung möglich, andererseits müssen alle Kosten der Behandlung vorerst einmal von Ihnen selbst getragen werden.
Kostenrückerstattung
Sie können jedoch mit der erhaltenen Honorarnote und dem Behandlungsnachweis (Zahlungsbestätigung, Erlagscheinabschnitt oder Kontoauszug – aber immer im Original) pro Quartal bei Ihrer Krankenversicherung einen Antrag auf Rückerstattung der Behandlungskosten stellen. Dazu notwendige Formulare erhalten Sie selbstverständlich von uns bzw. kümmern wir uns auf Wunsch um die gesamte Abwicklung.
Der Kostenrückersatz ist unterschiedlich und beträgt im Regelfall 80% dessen, was ein Vertragsarzt als Honorar erhalten hätte, sofern die Leistung (wie z.B.: Ultraschall oder Belastungs-EKG, etc.) in der Honorarordnung enthalten ist.
Vorsorgeuntersuchungen
Vorsorgeuntersuchungen jedoch sind für alle Patienten ab dem 19. Lebensjahr einmal jährlich auch beim Wahlarzt völlig kostenlos. Hier besteht somit kein Unterschied zwischen Wahl- und Vertragsarzt.
Achtung
Sollten Sie im selben Quartal als Patient einen Wahlarzt und einen Kassen- arzt desselben Faches aufgesucht haben, werden Ihnen keine Kosten rückerstattet.