Was ist ein
Wahlarzt?
Warum zum Wahlarzt gehen?
... Zugegeben Sie müssen bei uns die Rechnung vorerst
zahlen aber ...
- Wir haben Zeit um uns mit Ihren Problemen auseinander
zu setzen, und uns um sie umfassend zu kümmern.
- Rückerstattung der Kosten von der Krankenkasse bis
zu 80% vom Kassentarif
- Vorsorgeuntersuchung ist auch beim Wahlarzt kostenlos
- Kurzfristige Terminvergabe
- Keine bis geringe Wartezeiten
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit in unserem Team
und mit Krankenhäusern
Da viele unsere Ärzte in Spitälern arbeiten, besteht
die Möglichkeit bei Bedarf auch im Spital von Ihrem
Wahlarzt weiter betreut zu werden.
Definition Wahlarzt
Ein Wahlarzt ist ein Arzt mit Ordination, der in keinem Vertragsverhältnis
zu Krankenkassen (=Krankenversicherungsträgern) steht.
Sie als Patient befinden sich daher im Status von Privatpatienten
und der betreuende Wahlarzt unterliegt keinerlei durch die
Krankenkassen auferlegten Einschränkungen. Daher ist
einerseits eine völlig individuelle Betreuung möglich,
andererseits müssen alle Kosten der Behandlung vorerst
einmal von Ihnen selbst getragen werden.
Kostenrückerstattung
Sie können jedoch mit der erhaltenen Honorarnote
und
dem Behandlungs- nachweis (Zahlungsbestätigung, Erlagscheinabschnitt
oder Kontoauszug - aber immer im
Original)
pro Quartal bei Ihrer Krankenversicherung einen Antrag auf
Rückerstattung der Behandlungskosten stellen. Dazu notwendige
Formulare erhalten Sie selbstverständlich von uns bzw.
kümmern wir uns auf Wunsch um die gesamte Abwicklung.
Der Kostenrückersatz ist unterschiedlich und beträgt
im Regelfall 80% dessen, was ein Vertragsarzt als Honorar
erhalten hätte, sofern die Leistung (wie z.B.: Ultraschall
oder Belastungs-EKG, etc.) in der Honorarordnung enthalten
ist.
Vorsorgeuntersuchungen
Vorsorgeuntersuchungen jedoch sind für alle Patienten
ab dem 19. Lebensjahr einmal jährlich auch
beim Wahlarzt völlig kostenlos. Hier
besteht somit kein Unterschied zwischen Wahl- und Vertragsarzt.
ACHTUNG
Sollten Sie im selben Quartal als Patient einen Wahlarzt
und einen Kassen- arzt desselben Faches aufgesucht
haben, werden Ihnen keine Kosten rückerstattet.
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